Wichtige Voraussetzungen für die Gesundheit des Geflügels sind Sauberkeit und Hygiene sowie eine Steigerung der Abwehr der Tiere durch optimale Haltung und Ernährung. Entsprechende
Vorsorgemaßnahmen wie z. B. Trennung der einzelnen Altersgruppen oder Quarantäne neu zugekaufter Tiere sowie die rechtzeitige Durchführung von Behandlungen schützen ebenso vor Krankheiten wie
vorbeugende Impfungen. Hat sich das Tier erst einmal infiziert, kann bei bestimmten Erkrankungen (Marek, Gumboro) auch eine Behandlung nicht mehr helfen. Deshalb sind Schutzimpfungen beim
Geflügel die wichtigste Maßnahme zur Gesunderhaltung der Tiere und zum Schutz vor Krankheiten. Dabei sollten Rassegeflügelzüchter die Impfprogramme Ihrer Tiere untereinander abstimmen und Brut-,
Schlupf- und Impftermine rechtzeitig vor Beginn der Brutsaison koordinieren, um die zur Verfügung stehenden Handelsformen bei Impfstoffen zu nutzen. Schon während der Aufzuchtphase der Küken
sollte mit dem Aufbau des Impfschutzes begonnen werden (Grundimmunisierung). Rechtzeitige und regelmäßige Wiederholungsimpfungen sind empfehlenswert, um die Immunität aufrechtzuerhalten und einen
lebenslangen Schutz zu gewährleisten.
Der Wirkungsmechanismus einer Impfung lässt sich so erklären: der Organismus kann gegen bestimmte körperfremde Substanzen (Antigene) – wie gegen viele Krankheitserreger – Abwehrstoffe
(Antikörper) bilden. Sind diese spezifischen Antikörper in ausreichender Menge vorhanden, ist der Organismus gegen die entsprechenden Erreger geschützt (d. h. immun). Die Immunität bewirkt, dass
sich Krankheitserreger (wie Viren, Bakterien oder Parasiten) nicht mehr krankmachend im Körper ausbreiten können. Zusätzlich werden durch Impfungen auch unspezifische Abwehrmechanismen
ausgelöst.
Für die Erstellung eines Impfplanes sind neben der Rasse des Geflügels, der Nutzungsrichtung, dem Alter, der Anzahl der verschiedenen Altersgruppen im Bestand, der Haltungsform und dem Standort
auch der in der entsprechenden Region herrschende Infektionsdruck unterschiedlicher Krankheitserreger zu berücksichtigen. Impfpläne stellen immer nur Empfehlungen dar, die in Absprache mit dem
betreuenden Tierarzt auf die besonderen Gegebenheiten des zu impfenden Bestandes angepasst werden.
Mit der erstmaligen Impfung eines Jungtieres erfolgt die Grundimmunisierung. Damit sollte begonnen werden, bevor die Schutzstoffe, die das Küken über das Ei vom Elterntier mitbekommen hat, unter
einen wirksamen Spiegel gesunken sind. Dies kann von Küken zu Küken und von Erreger zu Erreger sehr unterschiedlich sein. Deshalb muss mit den Erstimpfungen möglichst früh begonnen werden, am
besten ab dem Zeitpunkt, ab dem der Schutz durch die mütterlichen Antikörper abnimmt. Eine einmalige Impfung gewährleistet aufgrund der individuellen Abwehrlage und des noch untrainierten
Immunsystems nicht immer sicheren Schutz. Daher muss bei den meisten Krankheiten ein- oder mehrmals nachgeimpft werden. Nur so wird das Abwehrsystem des Körpers für krankheitsspezifische Antigene
geprägt und der Grundstein für einen belastbaren Schutz gelegt. Regelmäßige Wiederholungsimpfungen garantieren nach der Grundimmunisierung einen lebenslangen Impfschutz. Die Impfabstände
variieren je nach Wirkstoff: Lebendimpfstoffe gegen Newcastle Krankheit oder infektiöse Bronchitis müssen alle 6 Wochen bis 3 Monate nachgeimpft werden, bei inaktivierten (Tot-)-Impfstoffen
reicht eine Nachimpfung nach 12 Monaten aus.
Für den Erfolg der Wirksamkeit sind folgende Grundsätze zu beachten:
Auch gegen Parasiten reagiert der Körper mit Abwehrmechanismen, so dass es infolge einer Leistungsminderung des Immunsystems zu keiner oder nur einer schwachen oder kurzfristigen Ausbildung eines
Impfschutzes führt. Abgestimmt auf die Rahmenbedingungen und jeweiligen Notwendigkeiten des einzelnen Bestandes stehen Einfach- und Kombinationsimpfstoffe sowie Lebend- und Totimpfstoffe zur
Verfügung. Wann welcher Impfstoff in Ihrem Bestand angewendet werden soll, besprechen Sie am besten mit Ihrem Tierarzt. Nachfolgend finden Sie einen Überblick der wichtigsten Krankheiten bei
Geflügel, gegen die geimpft werden kann oder sogar eine gesetzlich vorgeschriebene Impfpflicht besteht, – zum Schutz Ihres Geflügelbestandes.
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