Durchführung von Impfungen beim Geflügel


Prinzipiell sind alle Impfungen beim Geflügel gemäß den Vorschriften der Tierimpfstoff-Verordnung durchzuführen. Bei den unterschiedlichen Anwendungsarten für Geflügelimpfstoffe sind folgende Hinweise zu beachten:

1. Trinkwasserimpfung

  • Tiere vor Impfung ca. 2 Stunden dursten lassen 
  • Trinkwassermenge je nach Tierzahl für ca. 2 Stunden berechnen (Anhaltspunkt sind 4 - 5 Liter Wasser für 100 ausgewachsene normal große Hühner)
  • Zur Stabilisierung der Impfstofflösung 2 g Magermilchpulver je Liter kaltem, sauberem Wasser zusetzen
  • Impfstoffflasche unter Wasser öffnen und Impfstoff auflösen
  • Impfstoff nach Auflösung innerhalb von ca. 2 Stunden aufbrauchen
  • Bei Trinkwasserimpfstoffen ist keine Überdosierung möglich (pro Bestand immer gesamte Impfstoffmenge auflösen und verabreichen, Trockensubstanz nicht teilen und nicht angebrochen aufbewahren: Gefahr der Unterdosierung bzw. Verkeimung des verbliebenen Impfstoffrestes) 

2. Sprayimpfung

  • Impfstoff in entmineralisiertem, kaltem Wasser auflösen (Lösung ca. 2 Stunden verwendbar)
  • Anhaltspunkt sind 25 bis 40 ml Wasser pro 100 Hühner 
  • Als Grobspray mittels Handsprühgerät über den Tieren (Augen und Schnabel) ausbringen

3. Augen- oder Nasentropfimpfung

  • Impfstoff nach Auflösung im Lösungsmittel (Diluent Oculo Nasal) 2 Stunden verwendbar
  • Ein Tropfen der Impfstofflösung pro Tier in den Bindehautsack eines Auges oder in eine Nasenöffnung geben

4. Intramuskuläre oder subkutane Injektion

  • Dosierung: nach Herstellerangaben
  • Der Impfstoff soll Raumtemperatur haben
  • Injektion des Impfstoffes erfolgt subkutan unter die Nackenhaut oder intramuskulär in die Brustmuskulatur



ND-Lebendimpfstoffe sollen nicht mit dem menschlichen Auge in Kontakt kommen. Bei der Verabreichung als Spray ist ein geeigneter Augen- und Atemschutz zu tragen.